Vernehmlassung Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltverordnung, GemFHV)Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat im Bereich Rechnungslegungsstandards das Projekt „Reform Rechnungslegung Kantone und Gemeinden“ in Auftrag gegeben. Das Ziel besteht darin, die Transparenz und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Mit Beschluss vom 25. Januar 2008 empfiehlt die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren den Kantonen und Gemeinden die vorliegende Fachempfehlung so rasch wie möglich umzusetzen.Am 1. Januar 2010 trat das neue Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG; NG 171.2) in Kraft. Der Regierungsrat macht nun von seiner gesetzlichen Kompetenz Gebrauch und regelt in der Vollzugsverordnung die Ausgestaltung des Kontenplans und definiert Rechnungslegungs- und Buchführungsstandards sowie die Abschreibungssätze.
Datum der Neuigkeit 13. Juli 2010
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