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Ausgangslage geologische Tiefenlager



Der Bund ist auf der Suche nach geeigneten Standorten für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle, welche bei der Stromgewinnung, dem Rückbau von Kernanlagen sowie in Medizin, Industrie und Forschung anfallen. Das Kernenergiegesetz (KEG) schreibt in seinem Art. 30 Abs. 2 vor, dass die in der Schweiz entstehenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen.

Der Sachplan geologische Tiefenlager legt dabei Verfahren und Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz ausgewählt werden. Die Federführung des Verfahrens liegt beim Bundesamt für Energie (BFE).

Der Kanton Nidwalden koordiniert das Verfahren bezüglich der potenziellen Standortregion Wellenberg, welche auf seinem Territorium liegt, und unterstützt die beteiligten Gemeinden, eine regional abgestimmte Position zu entwickeln.

 

Position Kanton Nidwalden



Die Nidwaldner Bevölkerung hat sich in zwei Urnengängen (1995, 2002) deutlich gegen ein geologisches Tiefenlager im Wellenberg ausgesprochen. Diese Volksentscheide sind von den Bundesinstanzen zu respektieren. Der Regierungsrat setzt alle demokratischen und rechtlichen Mittel ein, damit der Wellenberg aus der Liste der möglichen Standorte entfernt wird.

Trotz der deutlich ablehnenden Haltung setzt sich der Kanton Nidwalden für einen transparenten und fairen Sachplanungsprozess ein. Er wird die kantonalen Interessen mit Nachdruck vertreten und die betroffenen Gemeinden in ihren Bemühungen unterstützen. Der Regierungsrat hat Vertretungen in die verschiedenen Koordinationsgremien des Bundes delegiert. Sie nehmen einerseits eine Kontrollfunktion wahr und sorgen andererseits dafür, dass die Nidwaldner Bevölkerung stets über das laufende Verfahren informiert ist und ihre Anliegen eingebracht werden können.