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Zivilabteilung Grosse Kammer

Gehört zum Gericht: Obergericht

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Mitarbeiter
Rechtsgebiete
Rechtsprechung

Übersicht


Adresse: Rathausplatz 1, 6371 Stans
Telefon: 041 618 79 70
Telefax: 041 618 79 63
E-Mail: obergericht@nw.ch
Homepage: http://www.nidwalden.ch
Öffnungszeiten: MO-FR 08.00 bis 11.45 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Vor allgemeinen Feiertagen bis 16.30 Uhr.

Zuständigkeiten des Obergerichts (Art. 16a GerG)

Die Zivilabteilung des Obergerichts beurteilt:
  1. als Appellationsinstanz die Zivilrechtsstreitigkeiten, deren Streitwert Fr. 20'000.00 übersteigt, und die nicht vermögensrechtlichen zivilrechtsstreitigkeiten;
  2. als einzige Instanz die gemäss Ziff. 1 appellablen Zivilrechtsstreitigkeiten, bei denen die parteien auf die untere Instanz verzichten;
  3. die weitern ihr durch die Gesetzgebung zugewiesenen Angelegenheiten.


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