Die Zuordnung eines gemischt genutzten Vermögenswertes zum Geschäfts- oder PrivatvermögenArt. 28 Abs. 1 DBG und Art. 33 Abs. 1 StG. Art. 8 Abs. 2 StHG, Art. 18 Abs. 2 DBG und Art. 22 Abs. 2 StG. Die Zuordnung eines gemischt genutzten Vermögenswertes zum Geschäfts- oder Privatvermögen richtet sich nach der Präponderanzmethode (Erw. 3b).
Zuständige Instanz: Steuerabteilung Zuständige Oberinstanz: Verwaltungsgericht
|