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Die Zuordnung eines gemischt genutzten Vermögenswertes zum Geschäfts- oder Privatvermögen


Art. 28 Abs. 1 DBG und Art. 33 Abs. 1 StG. Art. 8 Abs. 2 StHG, Art. 18 Abs. 2 DBG und Art. 22 Abs. 2 StG. Die Zuordnung eines gemischt genutzten Vermögenswertes zum Geschäfts- oder Privatvermögen richtet sich nach der Präponderanzmethode (Erw. 3b).

Entscheiddatum: 10. Juni 2002
Herausgeber: Verwaltungsgericht
Rechtsgebiet: Steuerabteilung
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Zuständige Instanz: Steuerabteilung
Zuständige Oberinstanz: Verwaltungsgericht


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