Bis am 5. Januar 2018 läuft die Vernehmlassungsfrist bezüglich der seitens EU geänderten Waffenrichtlinie. Der Regierungsrat erachtet das Verhandlungsergebnis für die Sammler, Museen und Sportschützen sowie hinsichtlich der Übernahme der Ordonnanzwaffe nach dem Ausscheiden aus dem Militärdienst als eindeutig zu wenig weitreichend.
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