Revision des innerkantonalen Finanzausgleichsgesetzes
Der Regierungsrat hat das Gesetz über den direkten innerkantonalen Finanzausgleich in die Vernehmlassung verabschiedet. Der Finanzausgleich ist ein unverzichtbares Instrument der heutigen Gemeindestruktur. Ein Schwerpunkt bildet die Obergrenze für die Auszahlung der Beiträge.
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