Neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten: Verabschiedung zuhanden der Vernehmlassung

29. September 2017
Die Opferhilfe wird in der Bundesgesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten geregelt. Nichtsdestotrotz müssen die Kantone die Zuständigkeiten regeln. Mit der Totalrevision erfolgt eine Anpassung der kantonalen Grundlagen im Bereich der Opferhilfe an die Vorgaben des Bundesrechts.

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