Anpassungen im Personal- und Pensionskassengesetz: Verabschiedung zu Handen des Landrates

26. Oktober 2017
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz) und des Gesetzes über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) zu Handen des Landrates verabschiedet. Ziel der Gesetzesrevision ist eine Flexibilisierung des Rentenalters und damit eine verbesserte Nutzung des Potenzials von älteren Mitarbeitenden.

Zugehörige Objekte

Name
MM_Lebensarbeitszeit.pdf Download 0 MM_Lebensarbeitszeit.pdf
Auswertung_Vernehmlassung.pdf Download 1 Auswertung_Vernehmlassung.pdf
NG_165.1_Personalgesetz_.pdf Download 2 NG_165.1_Personalgesetz_.pdf
Bericht_Landrat.pdf Download 3 Bericht_Landrat.pdf