Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge: Neue Lösung in Nidwalden

2. März 2018
Im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) soll
auch für Nidwalden eine amtliche Aufbewahrungsmöglichkeit von Vorsorgeaufträgen geregelt werden. Der Regierungsrat verabschiedete eine Teilrevision zum EG ZGB zuhanden der externen Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. Mai 2018.

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