Regierungsrat unterstützt eine Änderung der Zuständigkeit für Schlichtungsversuche in Kinderbelangen
Rotzer, Ennetbürgen, zur Änderung der Zuständigkeit für Schlichtungsversuche
in Kinderbelangen, anzunehmen. Heute ist die Schlichtungsbehörde
zuständig. Neu soll diese Aufgabe dem Kantonsgericht zufallen.
Zugehörige Objekte
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