Änderung des Gesetzes über Lebensmittel und das Veterinärwesen
Das kantonale Lebensmittel- und Veterinärgesetz wird einer Revision unterzogen, da es dem Bundesrecht angepasst werden muss. Der Regierungsrat hat die Änderung zu Handen des Landrates verabschiedet mit dem Antrag, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.
Zugehörige Objekte
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