Wahl des Landammanns und der Landesstatthalterin

14. April 2016
Gemäss Kantonsverfassung wählt der Landrat den Landammann und den Landesstatthalter für die Amtsdauer von einem Jahr aus der Mitte des Regierungsrates. Für das Amtsjahr 2016/2017 beantragt der Regierungsrat dem Landrat, Landesstatthalter und Landwirtschafts- und Umweltdirektor Ueli Amstad zum Landammann zu wählen sowie Gesundheits- und Sozialdirektorin Yvonne von Deschwanden zur Landesstatthalterin.

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