Die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (kantonales Lotteriegesetz) wurde vom Regierungsrat zu Handen des Landrates verabschiedet. Aus der Vernehmlassung, die bis am 22. April 2016 dauerte, ergaben sich keine Anpassungen an der Vorlage.
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