Objektkredit für die Modernisierung des Flugplatzes Buochs: Volksabstimmung vom 26. November 2017 ist rechtsgültig

23. März 2018
Das Bundesgericht hat die Beschwerde betreffend Bewilligung eines Objektkredits für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs abgewiesen; der Regierungsrat ist erfreut, dass der Volksentscheid somit definitiv umgesetzt werden kann. Die Gesamtsituation der Informationen und der Berichterstattung, insbesondere auch die Informationen verschiedener Akteure und Medien im Rahmen des Abstimmungskampfes, haben den Stimmberechtigten eine freie und unverfälschte Willensbildung ermöglicht.

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