Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch - Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge

11. Juli 2018

Im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) soll auch für Nidwalden eine amtliche Aufbewahrungsmöglichkeit von Vorsorgeaufträgen geregelt werden. Der vom Regierungsrat in die externe Vernehmlassung verschickte Entwurf stiess auf breite Zustimmung. Am 26. Juni 2018 verabschiedete der Regierungsrat die Änderung des EG ZGB zu Handen des Landrats.

Zugehörige Objekte

Name
MM_EG_ZGB_Vorsorgeauftraege.pdf Download 0 MM_EG_ZGB_Vorsorgeauftraege.pdf
Auswertung_Vernehmlassung.pdf Download 1 Auswertung_Vernehmlassung.pdf
NG_211.1_Gesetz.pdf Download 2 NG_211.1_Gesetz.pdf
Bericht_Landrat.pdf Download 3 Bericht_Landrat.pdf