Richtlinien für Bauten ausserhalb Bauzone
Rahmenbedingungen angepasst. Daraus hat sich nun Handlungsbedarf bei den Richtlinien ergeben, die die Umsetzung und Auslegung der Bundesvorgaben auf Stufe Kanton beschreiben. Die bisherige Praxis wird dabei beibehalten, sofern diese nach wie vor dem Bundesrecht entspricht und dort angepasst, wo sich dies aus dem geänderten Gesetzestext ergibt.
Zugehörige Objekte
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