Richtlinien für Bauten ausserhalb Bauzone

25. März 2015
Die raumplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verändert. Das Bundesrecht wurde präzisiert und veränderten
Rahmenbedingungen angepasst. Daraus hat sich nun Handlungsbedarf bei den Richtlinien ergeben, die die Umsetzung und Auslegung der Bundesvorgaben auf Stufe Kanton beschreiben. Die bisherige Praxis wird dabei beibehalten, sofern diese nach wie vor dem Bundesrecht entspricht und dort angepasst, wo sich dies aus dem geänderten Gesetzestext ergibt.

Zugehörige Objekte

Name
MM_Bauten_ausserhalb_Bauzonen.pdf Download 0 MM_Bauten_ausserhalb_Bauzonen.pdf