Gemäss Kantonsverfassung wählt der Landrat den Landammann und den Landesstatthalter für die Amtsdauer von einem Jahr aus der Mitte des Regierungsrates. Für das Amtsjahr 2016/2017 beantragt der Regierungsrat dem Landrat, Landesstatthalter und Landwirtschafts- und Umweltdirektor Ueli Amstad zum Landammann zu wählen sowie Gesundheits- und Sozialdirektorin Yvonne von Deschwanden zur Landesstatthalterin.