Revision der Gebührengesetzgebung: Antrag an den Landrat

21. April 2016
Am 19. Februar 2014 hat der Landrat eine Motion betreffend Neuregelung der Gebührengesetzgebung gutgeheissen. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, die entsprechenden Gesetzesänderungen einzuleiten und dabei insbesondere dafür besorgt zu sein, dass der Landrat neu die in einem Katalog zusammengefassten Gebühren genehmigt. Diesem Auftrag ist der Regierungsrat nachgekommen. Gleichwohl beantragt er dem Landrat, auf die Vorlage nicht einzutreten.

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