Ständerätliche Kommission berät über die Standesinitiative Ergänzungsleistungen

21. September 2016
Das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV soll angepasst werden, damit eine bessere Kostensteuerung gewährleistet ist und Fehlanreize korrigiert werden können. So sieht es eine Standesinitiative des Kantons Nidwalden vor. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) räumt der Revision der Ergänzungsleistungen einen hohen Stellenwert ein.

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