Wohnbau- und Eigentumsförderung (WEG)

Wohnraumförderungsgesetz (WFG)
Wegen dem Entlastungsprogramm 2003 können bis Ende 2008 keine Direktdarlehen zugesichert werden. Vom Entlastungsprogramm nicht betroffen sind die übrigen Massnahmen des WFG: Indirekte Hilfen für Bauträger mit wenig Eigenkapital (Bürgschaften und Rückbürgschaften), Unterstützungen für Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Weitere Informationen
Bundesamt für Wohnungswesen
Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung, NG 751.2 
Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz, NG 751.21

Zugehörige Objekte