Tod
Zuständige Direktion: Justiz- und Sicherheitsdirektion Zuständige Amtsstelle: Amt für Justiz Zuständiger Bereich: Zivilstandsamt Todesfälle die in Nidwalden passiert sind, sind innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt zu melden. Was müssen Sie unternehmen, wenn eine Person gestorben ist? Todesfall zu Hause Dokument Broschure_Was_tun_bei_einem_Todesfall.pdf (pdf, 876.9 kB) Online-FormulareMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 1032.0 kB).
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