Entlassung aus Militärdienst

Die zu entlassenden Armeeangehörigen (Sdt, Gfr, Uof) werden alternierend an einem Standort im Kanton Obwalden und Nidwalden aus der Militärdienstpflicht oder aus der Armee entlassen. Die Rückgabe der Ausrüstung führt das Armeelogistikcenter Othmarsingen vor Ort durch.

Termin Entlassung

Die Entlassungsinspektion findet an folgendem Datum statt:

Donnerstag, 14. November 2024, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr

Standort der Entlassungsinspektion

Die Entlassungsinspektion finden in diesem Jahr im Alten Zeughaus, Militärstrasse 6060 Sarnen statt.

Aufgebot

Rund 8 Wochen vor der Entlassungsinspektion wird das Aufgebot (Marschbefehl und Info-Broschüre (Link Dokumente)) zugestellt.

Informationen für den Arbeitgeber

Die Entlassungsinspektion ist ein Amtstermin und gemäss Art. 324a des Obligationenrechts muss dem Arbeitnehmer für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht die Zeit gewährt und Lohn entrichtet werden. Gemäss Art. 12 der Verordnung über die Verwaltung der Armee (VBVA; SR 510.30) wird für die Teilnahme an der Entlassungsinspektion kein Sold und kein Erwerbsersatz (EO) ausgerichtet.

Schiesspflicht

Im Entlassungsjahr sind Sie nicht mehr schiesspflichtig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das obligatorische Bundesprogramm und das Feldschiessen trotzdem zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie unter Schiesspflicht.

Entlassungsinspektion verschieben

Armeeangehörige, welche aus zwingenden Gründen nicht an der Entlassungsinspektion teilnehmen können reichen ein Gesuch ein.

Es werden nur schriftliche und begründete Dispensationsgesuche behandelt, die in Briefform, per Mail oder Webformular bis 7 Arbeitstage vor dem Entlassungstermin eingereicht werden.

Übernahme der persönlichen Waffe ins Eigentum

Armeeangehörige erhalten bei der Entlassung resp. der Abrüstung die Möglichkeit, das Sturmgewehr zu Eigentum zu übernehmen, wenn Sie den Schiessnachweis erfüllen und zusätzlich für die Überlassung der Waffe zu Eigentum ein gültiger Waffenerwerbsschein vorgewiesen (Link Merkblatt).

Entlassung höhere Unteroffiziere und Offiziere

Die per 31.12.2024 entlassenen höheren Unteroffiziere und Offiziere werden anlässlich einer Entlassungsfeier durch den Kanton Nidwalden verabschiedet.

Freitag, 31. Januar 2025, 18.00 Uhr                                                               Anmeldung 

Für die Rückgabe Ihrer persönlichen Ausrüstung werden die höheren Unteroffiziere und Offiziere nach der militärischen Entlassung im 1. Quartal des nächsten Jahres von der Logistikbasis der Armee aufgefordert ihr Material abzugeben.

Entlassungsjahrgänge

Auf den 31.12.2024 werden folgende Angehörige der Armee aus der Militärdienstpflicht oder aus der Armee entlassen:

 

  Durchdiener Jahrgang
01 Soldaten, Gefreite, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des siebten Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt.  
02 Feldweibel, Hauptfeldweibel und Fouriere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 31. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.  

03

Subalternoffiziere am Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden und sie während mindestens vier Jahren eingeteilt waren.  
  Durchdiener und Durchdienerinnen, welche die Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben, bleiben nach Art. 54a Militärgesetz (MG) noch während vier Jahren eingeteilt und werden danach abgerüstet und aus der Armee entlassen. Aus der Militärdienstpflicht entlassen werden sie erst nach einer weiteren Verweildauer nach Art. 20 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP).  

 

  Angehörige mit WK-Modell Jahrgang
01 Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 10. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt und die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben.  
02

Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister und Oberwachtmeister am Ende des 12. Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt, die am 31.12.2017 die Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt haben.

 
03 Soldaten als Anwärter und Anwärterin zum Militärarzt, zur Militärärztin, zum Apotheker, zur Apothekerin, zum Zahnarzt, zur Zahnärztin, zum Veterinärarzt oder zur Veterinärärztin, die die Kaderausbildungslaufbahn zum Leutnant nicht bestehen, am Ende des 10. Kalenderjahres nach Abschluss der Grundausbildung (= Ende Rekrutenschule).  
04 Höhere Unteroffiziere in Einheiten 1988
05 Subalternoffiziere 1984
06 Höhere Unteroffiziere in Stäben von Trp Kö und Hauptleute 1982
07 Höhere Unteroffiziere in Stäben von Gs Vb, Spezialisten gemäss Anh 5 VMDP sowie Stabsoffiziere, bei denen kein Bedarf für eine freiwillige Verlängerung besteht. 1974
08 Alle AdA mit freiwilliger Verlängerung und höhere Stabsoffiziere

1959

Weitere Informationen

Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Zugehörige Objekte

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