Interkantonale Schulgeldvereinbarungen

Der Kanton Nidwalden kann weder alle Schultypen führen noch sämtliche Ausbildungen anbieten. Er gewährleistet deshalb im Rahmen verschiedener interkantonaler Schulgeldvereinbarungen den Zugang zu vielen ausserkantonalen Bildungsstätten und trägt die entsprechenden Kosten. Die Abkommen stellen den gleichberechtigten Zugang eigener und ausserkantonaler Schülerinnen und Schüler zu den Vertragsschulen sicher.

Bei den wichtigsten Schulabkommen handelt es sich um

 

Die unten stehende unvollständige Liste beschränkt sich auf eine Auswahl regionaler Ausbildungsangebote, deren Kosten praktisch alle im Rahmen des RSZ - zum Teil unter Vorbehalt - vom Kanton getragen werden.

Sekundarstufe I


Fach- und Wirtschaftsmittelschulen

 

Langzeitgymnasien

 

Kurzzeitgymnasien

 
Vorkurse und Vorbereitungskurse

 

Weitere Ausbildungen

 

Grundsätzlich wird für die Kostenübernahme die Erfüllung der Aufnahmebedingungen der jeweiligen Vertragsschule vorausgesetzt. Folgende Ausnahmen gilt es jedoch zu beachten: Für Gymnasien müssen die Aufnahmebedingungen der kantonalen Mittelschule Nidwalden erfüllt sein, und bei den spezifischen Sport- bzw. Hochbegabtenausbildungen ist eine Zusage der Bildungsdirektion Voraussetzung für eine Kostengutsprache.

Weitere Informationen liefert die Broschüre "Wohin Schulwege führen". Direkte Anfragen beantwortet gerne das Direktionssekretariat der Bildungsdirektion oder die Berufs- und Studienberatung.

Zugehörige Objekte

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Bildungsdirektion
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