Zivilschutzstelle

Zivilschutzstelle
Die Zivilschutzstelle stellt die administrative Führung der Abteilung Zivilschutz und der Zivilschutzorganisation Nidwalden sicher. Sie ist verantwortlich für die verwaltungsmässige Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung sämtlicher Zivilschutz Dienstleistungen. Sie führt das Mutationswesen, ist Ansprechpartner in Sachen Zivilschutz und erstellt Aufgebote und Abrechnungen aller Einsätze und Kurse der Zivilschutzorganisation.

Schutzdienstpflicht
Die Schutzdienstpflicht hat sich mit der neuen Gesetzgebung per 1. Januar 2021 grundliegend geändert. Details zur Erfüllung und Dauer der Schutzdienstpflicht (Art. 31 Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) entnehmen Sie bitte dem folgendem Link: Art. 31 BZG
Freiwillig kann die Dienstdauer bis maximal zum Pensionsalter verlängert werden.

Einrückungspflicht
Für alle aktiv eingeteilten Zivilschutzangehörigen besteht Einrückungspflicht für Aufgebote zu sämtlichen Dienstleistungen der Zivilschutzorganisation (Ausbildung, Weiterbildung, Wiederholungskurse) sowie allfällige Einsätze. Aufgebote in schriftlicher Form per Post sind genauso verbindlich wie telefonische Aufgebote. Für die ordentlichen und planbaren Dienstleistungen wird im Dezember des Vorjahres den Zivilschutzangehörigen eine Dienstanzeige zugestellt. Spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn folgt ein verpflichtendes schriftliches Aufgebot.

Dispensation
Grundsätzlich besteht kein Recht auf Dienstverschiebungen und oder Urlaube. In Notfällen können Gesuche durch das Kommando der Zivilschutzorganisation bewilligt werden. Dienstverschiebungs- oder Urlaubsgesuche sind durch den Zivilschutzangehörigen bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn und mit Belegen an die aufbietende Stelle einzureichen.

Meldepflicht

 

Ereignis Meldung Empfänger Form Termin
Wohnortwechsel, Adressänderung Zivilschutzstelle Kanton Nidwalden Schriftlich (DB mitschicken) Innert 14 Tagen
Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten Kreiskommando Kanton Nidwalden Schriftlich (E-Mail, Brief) Spät. 1 Monat vor Abreise
Auslandaufenthalt von mehr als 3 Monaten Zivilschutzstelle Kanton Nidwalden Schriftlich (E-Mail, Brief) Spät. 1 Monat vor Abreise
Verlust des Dienstbüchleins Zivilschutzstelle Kanton Nidwalden Schriftlich (E-Mail, Brief) Innert 14 Tagen

Zugehörige Objekte

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