Abfall - Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Sonderabfälle (hier in grösseren Mengen aus Industrie & Gewerbe) sind Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern.

Abfälle, die nach der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) als Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle klassiert werden, sind bei der Übergabe im Inland den Kontrollverfahren der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterstellt.

Abgeberbetriebe dürfen Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle nur an Entsorgungsunternehmen übergeben, die eine Entsorgungsbewilligung haben.
Wer im Kanton Nidwalden Sonder- oder andere kontrollpflichtige  Abfälle zwischenlagert, aufbereitet, verwertet oder behandelt, braucht eine Bewilligung unseres Amtes. Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet, die entgegengenommenen Sonderabfälle quartalsweise über www.veva-online.admin.ch zu melden.

Auf www.veva-online.admin.ch sind alle registrierten Abgeberbetriebe und Entsorgungsunternehmen sowie die Abfallarten verzeichnet.

Im Grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen müssen zusätzlich die Vorschriften des Basler Übereinkommens und die Bestimmungen des OECD-Beschlusses beachtet werden. Diese Anforderungen sind ebenfalls in der VeVA umgesetzt.

Themenbezogene Links:

Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Thema Verkehr mit Abfällen
veva-online.admin.ch


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz

 

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