Benutzung, Recherche

 

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Im Staatsarchiv haben Sie Zugang zu einzigartigen Dokumenten aus der Geschichte Nidwaldens sowie zu historischer Fachliteratur.

Benutzungshinweise

Für die Arbeit im Staatsarchiv und den Umgang mit Archivgut gelten die folgenden Hinweise.

Recherche

Zur Suche dienen die Online-Verzeichnisse des Staatsarchivs. Sie werden laufend erweitert und nachgeführt.

Gerne führen wir Sie in die Verzeichnisse ein, die Nachforschungen können wir aber nicht übernehmen.

Zugang zum Archivgut

Archivgut ist nach Ablauf der Schutzfrist frei einsehbar. Die Schutzfrist beträgt 30 Jahre, besonders schützenswerte Personendaten unterliegen einer Schutzfrist von 100 Jahren. Die Schutzfristen sind im Archivverzeichnis ersichtlich. Einsicht in Archivgut vor Ablauf der Schutzfrist ist nur mit einer Genehmigung möglich. Benutzungseinschränkungen aus konservatorischen Gründen bleiben vorbehalten.

Immer mehr Archivgut steht zudem direkt online zur Verfügung. Es kann durchsucht und heruntergeladen werden.

Urheberrechte

Archivgut kann urheberrechtlich geschützt sein, dies gilt insbesondere für Privatarchive und Sammlungen. Urheberrechte werden nicht durch das Staatsarchiv abgeklärt. Sie müssen allfällige Benutzungsbewilligungen für Publikationen selbst einholen.

Kosten, Benutzungskopien

Die Einsicht in Archivgut im Lesesaal ist kostenlos. Fotos und Scans von Archivgut, die Sie selbst anfertigen, sind kostenlos.

Die Verwendung von Archivgut für Publikationen ist grundsätzlich gebührenpflichtig, das Staatsarchiv kann Benutzungsgebühren für wissenschaftliche Arbeiten erlassen. Die gewerbliche Nutzung von Archivgut wird in einem Vertrag geregelt. Professionelle Repros müssen mit Formular bestellt werden. Von Publikationen, für die Archivgut verwendet worden ist, ist dem Staatsarchiv ein kostenloses Belegexemplar abzugeben.

Zugehörige Objekte