IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen)

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

Die IVSE ist ein Konkordat, das die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse ermöglicht. Die IVSE ist in vier Bereiche aufgeteilt:

  • Bereich A (Kinder- und Jugendeinrichtungen): Stationäre Einrichtungen, die Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, längstens jedoch bis nach Abschluss der Erstausbildung beherbergen, sofern sie vor Erreichen der Volljährigkeit in eine Einrichtung eingetreten oder dort untergebracht worden sind.
  • Bereich B (Erwachsene Personen mit Behinderungen): Einrichtungen für erwachsene, invalide Personen oder Einheiten solcher Einrichtungen gemäss dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG), insbesondere Werkstätten, Wohnheime oder andere betreute kollektive Wohnformen und Tagesstätten.
  • Bereich C (Stationäre Suchttherapie): Stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich.
  • Bereich D (Sonderschulen): Einrichtungen der externen Sonderschulung, insbesondere Sonderschulen, Früherziehungsdienste für Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder sowie pädagogisch-therapeutische Dienste für Logopädie oder Psychomotoriktherapie ausserhalb des Regelschulangebots.

Der Kanton Nidwalden ist der Vereinbarung im Jahr 2006 in den Bereichen A, B und D beigetreten. Seit 2015 können auch Angebote des Bereichs C beansprucht werden.

Vor Eintritt in eine Einrichtung ist ein Gesuch um Kostenübernahmegarantie mittels Formular einzuholen. Dieses wird von der Einrichtung ausgefüllt und an die entsprechende Amtsstelle eingereicht.

Die gesetzlichen Vertretungen bzw. die erwachsenen, invaliden Personen müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an den anfallenden Kosten beteiligen. Die sogenannten Eigenleistungen sind im Gesetz für Betreuungsangebote für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand (Betreuungsgesetz) geregelt und können pro in Anspruch genommene Leistung variieren.

Weitere und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der SODK.

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