Geländeveränderungen ausserhalb Bauzone

Unter dem Begriff Terrainveränderungen wird der Auf- und Abtrag von Boden- und Aushubmaterial verstanden. Fachgerecht ausgeführte Terrainveränderungen auf geeigneten Flächen können Böden beispielsweise für die landwirtschaftliche Nutzungen verbessern. Nicht fachgerechte, ungeregelte Ablagerungen von Bodenaushub hingegen führen zu Bodenbelastungen am Aufbringstandort, mit möglichen Auswirkungen auf andere Umweltkompartimente.

Gesetzliche Bestimmungen der Raumplanung und des Bodenschutzes bilden die Grundlage für zulässige Terrainveränderungen: Terrainveränderungen müssen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen (Raumplanungsgesetz), und die standorttypische Bodenfruchtbarkeit muss erhalten bleiben (Verordnung über Belastungen des Bodens).
Um die natürliche Bodenbeschaffenheit zu erhalten, dürfen Standorte mit ursprünglichen, in ihrem Aufbau ungestörten Böden in der Regel nicht verändert werden. Dies trifft auch zu, wenn es sich um nasse, steinreiche oder flachgründige Böden handelt, oder sie sich in Senken-, Mulden- oder Hanglagen befinden. Für Terrainveränderungen geeignet sind Böden, deren Aufbau durch menschliche Eingriffe entstanden sind. Beispiele dafür sind bestehende unbefriedigende Rekultivierungen und Terrainveränderungen, als auch abgetragene und geschädigte Böden.

Terrainveränderungen ausserhalb von Bauzonen sind baurechtlich bewilligungspflichtig. Das ausgefüllte Formular zur Begründung von Terrainveränderungen wird zusammen mit den erforderlichen Plänen bei der Gemeinde eingereicht; von dort gelangt es zu den kantonalen Fachstellen (ARE, AfU).
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