Alimentenhilfe

Wir sind zuständig für im Kanton Nidwalden wohnhafte unterhaltsberechtigte Kinder sowie getrennt oder geschiedene Ehegatten, wenn der oder die Alimentenpflichtige der Zahlungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommt.

Beim der Alimentenhilfe geht es darum, das richtige Mass an sozialem, menschlichem und rechtlichem Vorgehen für beide Parteien zu wählen. Bevor wir den Rechtsweg einschlagen, versuchen wir auf gütlichem Weg eine Lösung zu finden.
Das können Sie von uns erwarten
  • Inkassohilfe für Kinderalimente
  • Inkassohilfe für Erwachsenenalimente

Wir benötigen von Ihnen
  • Rechtskräftiges Trennungs- oder Scheidungsurteil bzw. einen rechtskräftigen Unterhaltsvertrag
  • Alimenteninkasso-Gesuch
  • Alimenteninkasso-Vollmacht


Die Beratung und das Inkasso der Kinderalimente und Kinderzulagen sind kostenlos. Für das Inkasso der Erwachsenenalimente wird Ihnen, sofern es für Sie finanziell zumutbar ist, für Auslagen wie Betreibungskosten, Kostenvorschüsse usw. Rechnung gestellt.

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