Luft - Feuern im Freien

Das Feuern im Freien verursacht viel Rauch und trägt so zu den hohen Feinstaub-Belastungen bei. Der Rauch aus offenen Feuern enthält Russpartikel, welche die Gesundheit schädigen. Sie können über die Atemwege ins Blut gelangen und zu Krebs- und Herz-Kreislauferkrankungen führen. Ausserdem sorgen sie, abgelagert im Boden, für eine Verminderung der Bodenfruchtbarkeit.

Abfallverbrennung im Freien verboten
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch entsteht (mind. ein halbes Jahr gelagert/getrocknet). Erlaubt sind auch Grill-, Brauchtums- und Lagerfeuer, wenn dazu naturbelassenes, trockenes Holz verwendet wird (kein Altholz, keine Abfälle aller Art). Andere Ausnahmen von diesem Verbot sind bewilligungspflichtig. Gesuche für eine Bewilligung sind mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Verbrennungstermin an das Amt für Umwelt und Energie Nidwalden zur Beurteilung zu richten.

Zum Anzünden dürfen nur lufthygienisch problemlose Hilfsmittel wie etwa trockenes Gras, Laub oder wenig Zeitungspapier verwendet werden.

Rauchende (nicht bewilligte) Feuer oder das Verbrennen von Altholz (gilt als Abfall) im Freien ist verboten und werden bei der Kantonspolizei verzeigt.

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