Siedlungsleitbild

Die Gemeinden haben laut Koordinationsaufgabe S1- 4 des kantonalen Richtplanes im Rahmen eines Siedlungsleitbildes die erwünschte räumliche Entwicklung zu formulieren.
Um eine hohe Siedlungsqualität zu sichern, sorgen die Gemeinden für eine auf das Orts- und Landschaftsbild abgestimmte Gestaltung der Siedlungen, insbesondere der öffentlichen Räume.
Nach Bedarf legen sie dafür für einzelne Siedlungsgebiete ihre Gestaltungsvorstellungen fest.
Im Interesse der haushälterischen Nutzung des Bodens bezeichnen die Gemeinden in ihren Nutzungsplänen die Bauzonen, die für die verdichtete Bauweise bestimmt sind. Zudem sind in locker überbauten Gebieten günstige Randbedingungen für die Umnutzung und Nachverdichtung zu schaffen. Wichtig ist, dass damit eine hohe architektonische Qualität entsteht und dass die Lebensqualität in den Wohn- und Arbeitsgebieten erhalten bleibt und wo nötig verbessert wird.
Siedlungsentwicklung

Zugehörige Objekte

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Leitfaden Siedlungsleitbild 10.07.2009 Download 0 Leitfaden Siedlungsleitbild 10.07.2009
Richtplan reduziert auf SLB-Themen Download 1 Richtplan reduziert auf SLB-Themen
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