Belastete Standorte - Bauen auf belasteten Standorten

Im Kataster der belasteten Standorte (KBS) sind alle bisher bekannten belasteten Standorte des Kantons Nidwalden eingetragen. Wer an einem Ort bauen will, der im KBS als belasteter Standort eingetragen ist, muss zuerst die tatsächliche Belastungssituation abklären. Damit wird sichergestellt, dass die Anforderungen gemäss Art. 3 der Altlasten-Verordnung (AltlV) eingehalten sind. Dies bedeutet im Wesentlichen:

  • Ein belasteter Standort darf durch die Erstellung oder Änderung von Bauten und Anlagen nur verändert werden, wenn nachgewiesen ist, dass er nicht sanierungsbedürftig ist.
  • Durch das Bauvorhaben selbst darf der Standort nicht sanierungsbedürftig werden.
  • Das Bauvorhaben darf nur realisiert werden, wenn dadurch eine allfällige spätere Sanierung nicht wesentlich erschwert wird oder der Standort gleichzeitig saniert wird.

Die Belastungssituation wird mittels Voruntersuchung oder anderweitiger Standortabklärungen (inkl. Entsorgungskonzept bei Aushubarbeiten) ermittelt. Mit dieser Massnahme wird ausserdem gewährleistet, dass das projektbedingt anfallende verunreinigte Aushubmaterial fachgerecht triagiert und gesetzeskonform (gemäss VVEA) entsorgt wird. Die Untersuchungen sollten rechtzeitig vor Beginn der Baumassnahmen nach Absprache mit dem AFU durchgeführt werden, da sonst längere Verzögerungen während der Bauarbeiten infolge altlastenbedingter Abklärungen oft unvermeidlich sind. Die Ergebnisse der Untersuchungen bzw. Abklärungen sind Grundlage und Bestandteil für die Beurteilung des AFU im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
Sollte durch die Aushubarbeiten eine vollständige Sanierung des belasteten Standorts erfolgt sein, kann dieser durch einen Nachweis aus dem KBS gelöscht werden.
Alle wichtigen Informationen zum Vorgehen finden Sie im Merkblatt "Bauen auf belasteten Standorten". Ausserdem berät sie unser Amt gerne, wenn sie Fragen im Zusammenhang mit belasteten Standorten haben.

Themenbezogene Links

Kataster der belasteten Standorte (KBS) Nidwalden                                              


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Bauen auf belasteten Standorten, Merkblatt Zentralschweizer Umweltdirektionen (ZUDK)
Entsorgung von Aushub, Merkblatt Zentralschweizer Umweltdirektionen (ZUDK)

 

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