Kurzzeitgymnasium. Bericht zur Anhörung

Mit Beschluss vom 19. August 2014 hat der Regierungsrat den Bericht zum Haushaltsgleichgewicht. Massnahmen 2015-2016 zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Abschaffung des kantonalen Langzeitgymnasiums bzw. dessen Umwandlung in ein Kurzzeitgymnasium zu prüfen.

Stellungnahmen können bis 31. Mai 2015 eingereicht werden bei der Bildungsdirektion, Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans.

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