Arbeitsmarktliche Massnahmen


Die möglichst rasche und nachhaltige Wiedereingliederung stellensuchender Personen in den Erwerbsprozess ist das Hauptziel der Arbeitslosenversicherung (ALV). Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die ALV Bildungs-Beschäftigungs- und andere Massnahmen, die sogenannten arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). Das Arbeitsamt als Zentrum der Logistik der AMM ist unter Beizug der Beratung des RAV OW/NW zuständig für die Konzipierung, Bereitstellung und Evaluation der arbeitsmarktlichen Massnahmen. Es stellt die Angebote in der Regel nicht selbst bereit , sondern beauftragt damit Dritte. Es ist dafür verantwortlich, dass die Angebote bedarfsgerecht, kostengünstig und qualitativ hochstehend sind.

Möchten Sie eine interessante und wirkungsvolle AMM anbieten, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der LAM-Stelle. Claudia Bättig wird sie gerne über die Anforderungen und das geeignete Vorgehen informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeit.swiss unter der Rubrik arbeitsmarktliche Massnahmen oder wenden Sie sich an das RAV OW/NW.

Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Zusammen mit Ihrer zuständigen Personalberaterin/ihrem zuständigen Personalberater erarbeiten Sie eine Wiedereingliederungsstrategie in den Arbeitsmarkt. Dabei klären Sie ab, ob eine Standortbestimmung, eine berufliche Qualifizierung, eine Bildungsmassnahme oder eine weitere arbeitsmarktliche Massnahme angezeigt ist.

Grundausbildungen oder allgemeine Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung darf Ihnen das RAV OW/NW nicht anbieten.

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