Tätowierungen und Permanent-Make-up

Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Im Kanton Nidwalden ist das Laboratorium der Urkantone, Föhneneichstrasse 15, 6440 Brunnen die zuständige Vollzugsbehörde.

Das entsprechende Meldeformular finden Sie hier (ganz unten).

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