Familienname des anerkannten Kindes

Welchen Familiennamen erhält das anerkannte Kind?

 

Das Kind nicht verheirateter Eltern erhält den Ledignamen der Mutter. Haben die nicht miteinander verheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht, können sie dem Kind auch den Ledignamen des Vaters geben. Ausländische Eltern können die Namensführung dem Heimatrecht unterstellen. Mit der späteren Heirat der Eltern, erhält das gemeinsame Kind automatisch den gemeinsamen Ehenamen oder den bei der Eheschliessung bestimmten Familiennamen (Ledignamen von Mutter oder Vater). Wir informieren wir Sie gerne persönlich. Tel. 041 / 618 72 60

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