Konkurs

Das Konkursamt Nidwalden ist für das ganze Gebiet des Kantons zuständig. Es ist Bestandteil der Rechtspflege, gehört administrativ aber zur Volkswirtschaftsdirektion.

Die Tätigkeit des Konkursamtes richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), den dazugehörigen Verordnungen sowie dem kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG, NG 271.1).

Der Konkurs führt zur zwangsrechtlichen Liquidation des gesamten schuldnerischen Vermögens (Generalexekution) im Gegensatz zur Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung, bei welcher nur einzelne Vermögenswerte zugunsten der betreibenden Gläubiger verwertet werden (Spezialexekution).

Der Konkursrichter eröffnet über einen Schuldner auf eigenes Begehren oder auf Antrag eines Gläubigers den Konkurs. Damit ein Schuldner auf Konkurs betrieben werden kann, muss er im Handelsregister eingetragen sein. Die Voraussetzungen sind im Art. 39 SchKG abschliessend aufgeführt.

Zugehörige Objekte

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Volkswirtschaftsdirektion