Luft - Feuerungskontrolle

Überall wo Öl, Gas oder Holz verbrannt wird, entstehen Abgase. Diese Abgase enthalten neben Kohlendioxid und Wasser auch Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickoxide und Feinstaub. Ziel der Feuerungskontrolle bei allen Feuerungsanlagen ist ein schadstoffarmer und wirtschaftlicher Betrieb, dabei müssen anlagenspezifische Anforderungen definiert und überprüft werden. Öl- und Gasfeuerungen müssen alle zwei Jahre gemessen werden. Die Messung darf nur von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden.

Holzfeuerungskontrolle für Holzfeuerungen bis 70 kW ab 2020
Auf den 1. Juni 2018 hat der Bundesrat in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umfassende Änderungen in der Feuerungskontrolle in Kraft gesetzt. Neu müssen bei Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW alle vier Jahre die Kohlenmonoxid (CO)-Emissionen gemessen werden. In der Zentralschweiz werden solche Messungen ab dem 1.1.2020 durchgeführt. Die Aschenkontrolle, welche in allen Zentralssweizer Kantonen bisher durchgeführt wurde, entfällt für diese Anlagen.

Von der Messpflicht ausgenommen sind Holz-Einzelherde und Holz-Einzelraumfeuerungen. Darunter fallen Kochherde, Kachelöfen, Cheminées , etc. Bei diesen Feuerungen findet wie bisher alle zwei Jahre eine Aschekontrolle statt.

Weitere Informationen zur neuen Holzfeuerungskontrolle, sowie die weiteren Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich der Feuerungsanlagen:

  • Abnahmemessung von CO- und Feststoffemissionen
  • die Aus- und Nachrüstung mit einem Wärmespeicher bei Holzfeuerungen bis 500 kW
  • Feststoff-Grenzwert bei Restholzfeuerungen

finden Sie im Flyer und Merkblatt zu dieser Thematik.

 

Liberalisierung der Feuerungskontrolle

Ab 1. Januar 2019 wird die Feuerungskontrolle im Kanton Nidwalden liberalisiert. Neu können Anlagebetreiber selber bestimmen, wer die Feuerungskontrolle durchführt. Mit dem Recht kommt aber auch die Verantwortung. Sobald eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Anlagebetreiber verpflichtet, die Kontrolle durch eine zugelassene Fachperson (Feuerungskontrolleur) zu organisieren. Eine Liste mit den in Nidwalden zugelassenen Fachpersonen ist auf www.gesch-feuko.ch verfügbar. Den bisherigen Feuerungskontrolleur können Sie weiterhin beauftragen.

Die administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der Feuerungskontrolle hat der Kanton Nidwalden an die Administratonsstellen Gody von Holzen, Dallenwil und Erwin Jenni, Ennetbürgen delegiert. Von den Administrationsstellen werden Sie alle zwei Jahre schriftlich zur Messung Ihrer Feuerungsanlage aufgefordert. Das Amt für Umwelt übt die Oberaufsicht über die Feuerungskontrolle aus. Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle in Rothenburg (www.gesch-feuko.ch) organisiert und koordiniert für die Zentralschweizer Kantone die Materialbewirtschaftung, die Qualitätskontrolle und die Weiterbildung der Kontrolleure.

Die Kosten der Feuerungskontrollen sind vom Inhaber der Feuerungsanlage zu tragen. Der Preis für eine Kontrolle ist aber frei und wird vom Markt bestimmt. Die administrativen Nebenkosten werden pauschal mit einer kantonal einheitlichen Gebührenvignette von CHF 35.- (exkl. MWSt.) erhoben.

Bei der Öl- und Gasfeuerungskontrolle sollten Sie bestehende Verträge (z.B. Serviceverträge) bezüglich des Leistungsumfanges überprüfen. Möglicherweise ist die Feuerungskontrolle bereits im Preis inbegriffen. Wenn dies zutrifft, ist keine Auftragserteilung nötig.

Bei Fragen geben Ihnen die Administrationsstellen oder das Amt für Umwelt gerne Auskunft.

Der Vollzug bei den Kontrollen der gewerblichen und industriellen Anlagen sowie aller grösseren Feuerungen (Holz ab 70 kW, Öl und Gas ab 1 MW) erfolgt direkt durch das Amt für Umwelt. Neu müssen Messfirmen, die Emissionsmessungen nach kantonalen Vorgaben gemäss Artikel 13a der Luftreinhalte-Verordnung durchführen, audititert und zugelassen werden. Sämtliche Messfirmen und behördlichen Messfachstellen hatten Gelegenheit das Zulassungsverfahren zu durchlaufen und einen entsprechenden Entscheid über ihr erfolgreiches Bestehen zu erhalten. Seit August 2022 sind die zugelassenen Messfirmen auf der KVU-Website aufgeführt.


Themenbezogene Links:

Bundesamt für Umwelt (BAFU), Thema Feuerungskontrolle
Geschäftsstelle Feuerungskontrolle                                                 


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen, Merkblatt Zentralschweizer Umweltdirektionen (ZUDK)                                                               
Richtig Anfeuern, Holzfeuerungen mit oberem Abbrand, Merkblatt
Richtig Anfeuern, Holzfeuerungen mit unterem Abbrand, Merkblatt
Holzfeuerungen richtig betreiben, Brennstoffe und Ascheentsorgung, Merkblatt

 

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download