Bebauungsplanverfahren

Bebauungspläne und die zugehörigen Vorschriften bedürfen der abschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat.
Das Amt für Raumentwicklung führt die Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung der Bebauungspläne unter Berücksichtigung behördeninterner Mitberichte durch.

Zugehörige Objekte