Gestaltungsplanverfahren

Gestaltungspläne und die zugehörigen Vorschriften bedürfen der abschliessenden Genehmigung durch die Baudirektion.
Das Amt für Raumentwicklung führt die Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung der Gestaltungspläne unter Berücksichtigung behördeninterner Mitberichte durch.

Der Gestaltungsplan bezweckt eine siedlungsgerechte, architektonisch und erschliessungsmässig gute, der baulichen und landschaftlichen Umgebung angepasste Überbauung bzw. Nutzung eines zusammenhängenden Gebietes. Bei Wohnüberbauungen ist den Erfordernissen der Wohnhygiene und der Wohnqualität in besonderem Masse Rechnung zu tragen.

Zugehörige Objekte