Abfall - Abfall- und Deponieplanung

Mit der kantonalen Abfallplanung werden der aktuelle Stand der Abfallentsorgung ermittelt, der Bedarf an Abfallanlagen und Deponien erfasst, die Standorte der Abfallanlagen festgelegt, sowie die Zielsetzungen im Sinne einer generellen Planung festgesetzt. Sie stellt die Basis für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und die Umsetzung der Vorgaben aus der Umweltschutzgesetzgebung dar. Sie dient als umfassendes Führungs- und Arbeitsinstrument für die gesamte Abfallwirtschaft und orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit.

Die Abfall- und Deponieplanung des Kantons Nidwalden wurde erstmals 1997/98 erstellt und 2011 sowie 2018/19 umfassend überarbeitet. Vor der Überarbeitung der kantonalen Abfallplanung wurden 2017/18 in der Koordinierten Abfallplanung Zentralschweiz in fünf Modulen die Themen Deponien Typ B, C, D, E, Brennbare Siedlungsabfälle und KVA, Strassensammlerschlämme und Strassenwischgut, Klärschlammentsorgung und Phosphorrecycling sowie Asphaltentsorgung, insbesondere PAK-haltiger Asphalt, durch die Zentralschweizer Kantone gemeinsam bearbeitet. Die fünf Module haben als Bestandteile der kantonalen Abfall- und Deponieplanung ebenfalls Gültigkeit.

Die einzuhaltenden Grundsätze und Vorgaben sind auf Bundesebene in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Konzepten festgelegt.

Richtlinien / Wegleitungen / Berichte:

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