Gewässerschutz - Restwasser

Wasserkraftnutzung zur Energiegewinnung und deren Auswirkungen auf die Gewässer 

Im Kanton Nidwalden befinden sich über 20 Wasserfassungen an Fliessgewässern bzw. Stauseen oder Ausgleichsbecken bei denen Wasser zur Produktion von elektrischer Energie entnommen wird. Auch werden mehrere Quellen, welche der Trinkwasserversorgung dienen, zusätzlich für die Stromproduktion herangezogen. Ein Wasserkraftwerk nutzt das Wasser des Vierwaldstättersees, welches zuvor auf den Bürgenstock gepumpt wird.

Die Wasserkraftnutzung liefert einen wichtigen Beitrag für die Produktion von hochwertiger, erneuerbarer und CO2-neutraler Energie. Damit sie umweltfreundlich ist, müssen jedoch die grundsätzlichen Gewässerfunktionen erhalten bleiben. Eine angemessene Restwassermenge im Fluss- oder Bachbett ist eine wesentliche Voraussetzung dafür.

Sicherung angemessener Restwassermengen bei neuen Anlagen bzw. Neukonzessionierungen

Wasserentnahmen aus Fliessgewässern mit ständiger Wasserführung oder aus Seen bzw. Grundwasservorkommen/Quellen, welche die Wasserführung eines Fliessgewässers mit ständiger Wasserführung wesentlich beeinflussen, benötigen eine Gewässerschutzbewilligung. Die Bewilligung ist an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft. Bei Wasserkraftwerken sind dies die Mindestrestwassermengen, die im Gewässer zu gewährleisten sind. Für Trinkwassernutzungen oder sehr geringe Wasserbezüge gelten geringere Anforderungen.

Restwassersanierung bei bestehenden Anlagen

Bei Wasserentnahmen bzw. Wasserbezugsrechten, die bereits vor dem Inkrafttreten der Gewässerschutzgesetzgebung 1992 Bestand hatten, ist die Umsetzung der regulären Restwasserbestimmungen erst bei einer Neukonzessionierung möglich. Diese Anlagen müssen aber im Rahmen einer Übergangsregelung zumindest saniert werden.

Für die bestehenden Anlagen im Kanton Nidwalden wurden die Restwassersanierungen mehrheitlich verfügt. Für die Fassungen am Lielibach und an der Engelbergeraa/Obermatt sind nach Durchführung eines Monitorings die definitiven Dotierwassermengen noch abschliessend festzulegen.

Ehehafte Wasserrechte

Im Kanton Nidwalden bestehen mehrerer ehehafte Wasserrechte. Sie sind basierend auf dem Bundesgerichtsentscheid 1C_631/2017 vom 29. März 2019 zukünftig in Konzessionen zu überführen. Im Zuge dieses Schrittes werden auch die erforderlichen Restwassermengen festgelegt.

Gesuche für neue Wasserkraftnutzungen

Für beabsichtigte Wasserkraftnutzungen ist eine Konzession des Regierungsrates Nidwalden erforderlich. Vorab ist ein Projektierungsgesuch bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion einzureichen. Bau- und Konzessionsgesuche sind bei den Standortgemeinden einzureichen. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzessionsgesuchs ist der Restwasserbericht.

 

Thembezogene Links

Restwasser, Bundesamt für Umwelt (BAFU)


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Restwassersanierung nach Art. 80 Abs. 1 GSchG 1997, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Restwassersanierung nach Art. 80 Abs. 2 GSchG 2000, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Bestimmung angemessener Restwassermengen 2000, Bundesamt für Umwelt (BAFU)

 

Zugehörige Objekte

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