Soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

Die sozialen Begleitmassnahmen dienen der sozialen Abfederung des Strukturwandels. Sie umfassen Betriebshilfedarlehen oder Umschulungsbeihilfen.

Betriebshilfedarlehen werden als zinslose, rückzahlbare Darlehen gewährt und können helfen eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben. Mit dem Darlehen kann auch eine Umschuldung vorgenommen werden. Dabei werden verzinsliche Schulden abgelöst. Diese Massnahme dient der indirekten Entschuldung existenzfähiger Betriebe. Wurden grössere Investitionen getätigt, können Umschuldungsdarlehen erst nach einer Frist von drei bis fünf Jahren gewährt werden. Zusätzlich muss die letzte Umschuldung zehn Jahre zurück liegen.

Umschulungsbeihilfen umfassen Beiträge an die Umschulungskosten und Lebenshaltungsbeiträge während maximal drei Ausbildungsjahren. Die Gewährung von Umschulungsbeihilfen setzt die definitive Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes voraus. Das Instrument ermöglicht dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin eine neue, qualifizierte Tätigkeit in einem nichtlandwirtschaftlichen Beruf und gleichzeitig eine äussere Aufstockung bestehender Nachbarbetriebe.

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