Waldwertschätzung

Wenn eine Waldparzelle den Besitzer wechselt, kann eine objektive Schätzung des monetären Wertes der betreffenden Fläche nützlich sein. Mit Zustimmung des Besitzers oder der Erbengemeinschaft kann das Amt für Wald und Energie eine solche Waldwertschätzung erstellen. Berücksichtigt werden dabei der vorhandene Bestand an Bäumen, der langfristig zu erwartende Holzertrag sowie die Erschliessung des Waldes.
Für Waldwertschätzungen wird eine Gebühr nach Aufwand verrechnet.

Preis

nach Aufwand

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