Insolvenzentschädigung

Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden und kann er seinen Angestellten die ausstehenden Löhne nicht mehr bezahlen, deckt die Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Lohnforderungen für geleistete Arbeit.

Insolvenzentschädigung an Arbeitnehmende richtet nur die öffentliche Arbeitslosenkasse jenes Kantons aus, in welchem der Arbeitgeber seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat.

Der Schutz der Versicherung ist zeitlich auf die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses beschränkt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die öffentliche Arbeitslosenkasse Obwalden Nidwalden, Bahnhofstrasse 2, 6052 Hergiswil NW, Tel. 041 632 33 44, welche Sie gerne berät.

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