Wanderwege

Gemäss dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege ist der Kanton für die Planung des Wanderwegnetzes verantwortlich. Das Wegnetz ist periodisch zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Die letzte Überprüfung und Aktualisierung fand 2016 zusammen mit den Gemeinden und dem Verein Nidwaldner Wanderwege statt. Nach einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren hat der Regierungsrat den aktuell gültigen Plan am 9. Mai 2017 erlassen.

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