Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen

Die Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen bilden die gängige Bewilligungspraxis der Baudirektion ab. Sie haben keine eigene Rechtskraft. Es gilt in jedem Fall das Bundesrecht und die entsprechende raumplanerische Beurteilung des Einzelfalles.

Als weiteres Dokument können Sie die Wegleitung «Pferd und Raumplanung» des Bundes herunterladen. Die Broschüre zeigt in verständlicher Art und Weise Probleme und Möglichkeiten bei der Bewilligung von Bauten und Anlagen zur Pferdehaltung auf.

Rindviecher

Zugehörige Objekte

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FAT-Richtlinie zu Maschinen und Geräten.PDF Download 0 FAT-Richtlinie zu Maschinen und Geräten.PDF
Wegleitung Pferd und Raumplanung.pdf Download 1 Wegleitung Pferd und Raumplanung.pdf
Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen [Dezember 2016].pdf Download 2 Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen [Dezember 2016].pdf
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Baudirektion