Gastgewerbe/Imbiss (Bewilligung)

Das Gastgewerbegesetz (GGG) regelt die gastgewerblichen Dienstleistungen und Veranstaltungen.

Eine gastgewerbliche Dienstleistung nach GGG erbringt, wer gegen Entgelt gewerbsmässig Speis und Trank zum Konsum an Ort und Stelle abgibt. Wer eine solche Tätigkeit ausübt, ein Gastgewerbebetrieb oder Imbissstand im Kanton Nidwalden führt, benötigt eine Bewilligung. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie unter Online-Dienste.

Ein entsprechendes Gesuch ist mindestens 14 Tage vor Betriebseröffnung oder Wiedereröffnung schriftlich beim Arbeitsamt einzureichen.


Gesetzliche Grundlagen
Gastgewerbegesetz (GGG), NG 854.1
Gastgewerbeverordnung (GGV), NG 854.11
Gesetz über die amtlichen Kosten (Gebührengesetz (GebG), NG 265.5)
Gebührenverordnung (GebV), Anhang Gebührentarif, NG 265.51

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