Amtsauftrag Lehrpersonen

Der berufliche Auftrag ist im Bildungsgesetz vom September 2002 definiert. Er umfasst die Aufgaben in den Bereichen Unterricht und Erziehung, Zusammenarbeit, Gestaltung und Weiterentwicklung der Schule sowie Evaluation und Weiterbildung.

Auf der Basis dieses gesetzlichen Auftrags wird die gesamte Tätigkeit der Lehrpersonen in vier Arbeitsfelder gegliedert und je ein prozentualer Anteil von der Gesamtarbeitszeit approximativ zugeordnet.

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Bildungsdirektion