Gemeindeführungsstab

Aktuelles

Die kommunalen Notfallplanungen für die Naturgefahrenszenarien sind im Rahmen der Gemeindeführungsstäbe zu 80 % erstellt.
In den kommenden Jahren werden die Notfallplanungen als Basis für die einsatzbezogene Schulung der Notorganisation auf Stufe Kanton und Gemeinden dienen.
Die Überarbeitung und Aktualisierung der vorhandenen Notfallpläne wird künftig eine ständige Aufgabe der Gemeindeführungsstäbe sein.
Eine neue Serie von Stabsübungen/Stabsrahmenübungen werden zur Zeit auf kantonaler Stufe geplant und ab 2014 durchgeführt.

Geschützte Führungsanlagen

In allen geschützten Führungsanlagen der Gemeinden wurden bis Ende 2012 die Inhouseversorgung mit dem Sicherheitsnetz POLYCOM und den Natelnetzen im Rahmen des kantonalen Telematikprojektes ausgebaut. Bis Ende 2013 werden alle geschützten Führungsanlagen eine automatische Telefonvermittlung erhalten.
Die geschützten kombinierten Anlagen der Gemeinden Beckenried, Buochs und Stansstad wurden baulich saniert und können nun als Führungsstandort des GFS und als Einsatzbereitstellungsort der Zivilschutzorganisation benutzt werden. Die Anlage in Stansstad dient zudem als Betreuungszentrum für Evakuationen aus dem Stand.

Gemeindeführungsstäbe; Verantwortung, Aufgaben und Pflichten

  • Regelt die Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und den Führungsgremien.
  • Berät den Gemeinderat bei allen Vorbereitungen zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen und beschafft die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zur Antragstellung an den Gemeinderat.
  • Koordiniert die Vorbereitungen gemäss Richtlinie über die Notorganisation der Gemeinde. Schlägt dem Gemeinderat die Ernennung der Mitglieder in der Notorganisation vor.

Stellt grundsätzlich folgende Tätigkeiten und Resultate sicher:

  • Geordneten Führungsrhythmus in der Stabsorganisation (Problemerfassung, Beurteilung der Lage, Planentwicklung, Befehlsgebung / Revision der Pläne) sowie Zeitplanung und Sofortmassnahmen.


Führt den aufgebotenen Stab:

  • zur Beurteilung der Lage und Beratung des Gemeinderates
  • zur Beschaffung und Aufbereitung aller Entscheidungsgrundlagen
  • zum Aufgebot weiterer Angehöriger des Führungsstabes
  • zur Antragstellung eines Aufgebotes von Einsatzkräften
  • zur Koordination der Katastrophenhilfe
  • zur Vorbereitung von Informationen und Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung.

Ist zuständig für:

  • Veranlassung und Koordination der Massnahmen in eigener Kompetenz.
  • Stellt Anträge für Hilfeleistungen Dritter sowie das allfällige Aufgebot der Nachbarmittel.
  • Analysiert die Gefahrenkarten und Risikobeurteilungen der Gemeinde, beantragt und setzt die notwendige Notfallplanung um.
  • Informiert den Gemeinderat laufend über den Stand der Arbeiten zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen.


Bildet den Führungsstab aus und führt periodische Rapporte des Führungsstabes durch:

  • zur Überprüfung der Einsatzbereitschaft zur Bewältigung von Katastrophen
  • zur Planung der Massnahmen für die Bewältigung von Katastrophen
  • zur Beurteilung des Gefahrenpotentials und Beantragung präventiver Massnahmen.

Zugehörige Objekte

Name
Richtlinien_Notorg_der_Gemeinde.pdf Download 0 Richtlinien_Notorg_der_Gemeinde.pdf
Grundstruktur_Notorg_der_Gemeinde.pdf Download 1 Grundstruktur_Notorg_der_Gemeinde.pdf
Pflichtenhefte_fur_GFS.pdf Download 2 Pflichtenhefte_fur_GFS.pdf
Organigramm_Notorg_der_Gemeinde.pdf Download 3 Organigramm_Notorg_der_Gemeinde.pdf